Weiterbildungstag 2010     Fernstudium an der HFH

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Zielgruppen und Fördermöglichkeiten


Allgemeine Informationen
Einen guten Überblick über die wichtigsten Fördermöglichkeiten gibt die Broschüre "Weiterbildung finanzieren" der Stiftung WARENTEST vom Dezember 2008.

Broschüre "Weiterbildung finanzieren"


Arbeitgeber/-innen / Zuschüsse nach dem SGB II und SGB III
Informationen über die Voraussetzungen zur Zahlung von Zuschüssen und Leistungen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung erhalten Sie in der Dienststelle der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Ihr Betrieb liegt. Bitte bedenken Sie, dass die Zuschüsse vor Beginn der Maßnahme beantragt werden müssen!
Ausführliche Informationen unter www.arbeitsagentur.de



Arbeitsuchende / Finanzielle Förderung nach dem SGB II und SGB III
Die Teilnahme an unseren Lehrgängen ist unter Umständen nach dem Sozialgesetzbuch III förderungsfähig. Allerdings ist eine finanzielle Förderung an bestimmte persönliche Voraussetzungen geknüpft (s. auch Bildungsgutschein). Wir beraten Sie gern!
Ausführliche Informationen unter www.arbeitsagentur.de



Begabtenförderung berufliche Bildung
Die Teilnahme an fachbezogenen Weiterbildungen, Aufstiegsfortbildungen oder an fachübergreifenden Weiterbildungen wird unter bestimmten Voraussetzungen durch das Förderprogramm der Bundesregierung .Begabtenförderung berufliche Bildung. finanziell unterstützt.
Ausführliche Informationen unter www.begabtenfoerderung.de



Benachteiligte und Behinderte
Die Bundesagentur fördert die Berufsausbildung von in Ihrem Lernen beeinträchtigten und sozial benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen, wenn ohne die Förderung ein Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz nicht vermittelt werden kann oder ein Abbruch der Ausbildung droht.
Ausführliche Informationen unter www.arbeitsagentur.de



Berufliche Rehabilitation
Die Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben dient dem Ziel, die Erwerbsfähigkeit entsprechend der Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen bzw. wieder herzustellen. Um die Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben kümmern sich die gemeinsamen Service-Stellen für Rehabilitation, die von allen Reha-Trägern gemeinsam unterhalten werden, die Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger sowie Krankenkassen.
Ausführliche Informationen unter www.arbeitsagentur.de oder www.deutsche-rentenversicherung.de



Berufstätige / Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz / "Meister-BaföG"
Das "Meister-BAföG" (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG) unterstützt grundsätzlich in allen Bereichen die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell und erleichtert somit die Gründung von Existenzen. Die Antragstellerinnen und Antragsteller dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist. Eine Altersgrenze besteht nicht.
Ausführlichere Informationen unter www.meister-bafoeg.info

Download: BMBF-Flyer Meister-BaföG


Bildungsgutschein / Förderung beruflicher Weiterbildung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Bildungsgutschein erhalten. Lösen Sie diesen bei einem Bildungsträger ein, können Sie kostenlos an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen. Inwiefern Sie die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein erfüllen, entscheidet die örtliche Agentur für Arbeit. Wir beraten Sie gern!
Ausführliche Informationen unter www.arbeitsagentur.de

Download: BA-Informationen zum Bildungsgutschein


Bildungsscheck
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung und übernimmt die Hälfte der anfallenden Kosten . beispielsweise für Seminargebühren. Die finanziellen Mittel stellt der Europäische Sozialfonds zur Verfügung.
Ausführliche Informationen unter www.mags.nrw.de



Bildungsurlaub
Die Regelungen zum Bildungsurlaub setzen die Idee des lebenslangen Lernens für Angestellte, ArbeitnehmerInnen und Auszubildende um. Für jedes Bundesland gibt es eigene Bildungsurlaubs-Regelungen.
Ausführliche Informationen unter www.bildungsurlaub.info



Einkommensteuergesetz (EStG)
Gemäß Abschnitt 22 der Lohnsteuer-Richtlinien in Verbindung mit § 9 EStG sind im ausgeübten Beruf Fortbildungskosten von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Werbungskosten abzugsfähig und wirken damit steuermindernd.
Berufsbildungskosten können bis zu den Höchstgrenzen als Sonderausgaben durch Freibeträge geltend gemacht werden.



ExistenzgründerInnen
Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, erhalten zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit einen Gründungszuschuss. Ebenso haben Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, Anspruch auf einen Gründungszuschuss, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Ausführliche Informationen unter www.arbeitsagentur.de

Download: BA-Informationen zur Existenzgründung


Jugendliche und junge Erwachsene
Die Agentur für Arbeit informiert Sie über ausbildungsbegleitende Hilfen, außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen sowie berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen.
Ausführliche Informationen unter www.arbeitsagentur.de



Soldaten/-innen / Berufsförderungsdienste der Bundeswehr
Soldaten der Bundeswehr werden nach dem Soldatenversorgungsgesetz gefördert. Informationen erhalten Sie von den Berufsförderungsdiensten der Bundeswehr. Für Teilnehmer, die weder nach SGB III noch nach dem Soldatenförderungsgesetz gefördert werden können, besteht u. U. die Möglichkeit, Bafög-Mittel in Anspruch zu nehmen.
Ausführliche Informationen unter www.bfd.bundeswehr.de



WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen)
Die Bundesagentur für Arbeit bietet über das Programm WeGebAU insbesondere älteren Beschäftigten und jüngeren Erwerbspersonen ohne Berufsabschluss finanzielle Unterstützung bei der Aufnahme einer qualifizierenden Weiterbildung an, so dass sie den steigenden beruflichen Anforderungen besser gewachsen sind. Der Arbeitgeber erhält einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für den Zeitraum, in dem sich der Arbeitnehmer im Programm WeGebAU qualfiziert.
Wir entwickeln passgenaue Konzepte für Sie. Erkundigen Sie sich bei uns!
Ausführliche Informationen unter www.arbeitsagentur.de

Download: BA-Informationen WeGebAU


 

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